Das Bistum Trier ist mit Unterschrift durch das kath. Büro im Januar 2014 der Rahmenvereinbarung Rheinland Pfalz beigetreten. Das bedeutet, dass die Vereinbarung zur Vorlage der erweiterten Führungszeugnisse seit diesem Zeitpunkt für alle Einrichtungen die juristisch zum Bischöflichen Generalvikariat Trier gehören in Kraft getreten ist. Die Rahmenvereinbarung beschreibt, wer unter welchen Umständen verpflichtet ist ein erweitertes Führungszeugnise vorzulegen.
Download: Rahmenvereinbarung Rheinland-Pfalz (durch das kath. Büro unterzeichnet)
Wer es ganz genau wissen will, kann sich die Prozessübersicht zur Umsetzung des Ausschlusses vorbestrafter Personen nach SGB VIII, §72a anschauen. Sie gibt einen guten Überblick über den Ablauf der Verantwortlichkeiten des Gesetzes.
Download: Prozessübersicht zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes
WICHTIG!
Rechtlich selbständige Gruppen, Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände sind nicht über das Bistum Trier der Rahmenvereinbarung beigetreten! Sie schließen diese Vereinbarung selbst mit dem örtlichen Jugendamt. Erst, wenn eine solche Vereinbarung geschlossen ist, tritt die Verpflichtung zur Vorlage der Zeugnisse in Kraft!
Wir empfehlen dennoch, auch ohne abgeschlossene Vereinbarung, die Vorlage der Führungszeugnisse über das Verfahren des kirchlichen Notars umzusetzen. Wir setzen damit ein positives Signal zur Qualität der Kinder- und Jugendarbeit vor Ort!