Infektionsschutz (Schutz vor Erkrankungen und Verhinderung der Ausbreitung von Erkrankungen) ist überall dort erforderlich, wo Menschen zusammenkommen, also auch bei Maßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit.
Gesetzliche Grundlage ist vor allem das Infektionsschutzgesetz (IfSG), das am 1.1.2001 das Bundes-Seuchengesetz abgelöst hat. Das IfSG setzt präventiv auf Information und Aufklärung und stärkt unter anderem die Eigenverantwortung sowie die Mitwirkung der Einrichtung, des Trägers und der Mitarbeitenden. Alle Beteiligten an Maßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit müssen aus einer Verantwortung für sich und andere heraus handeln. Das Gesetz macht dabei Vorgaben, die zu beachten sind. Unter anderem sind alle Teilnehmenden und Eltern sowie alle Betreuenden zu belehren. Weitere Infos findet ihr hier!